1. Geltungsbereich der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche
geschäftlichen Vorgänge. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
kommen grundsätzlich vollumfänglich zur Anwendung, es sei denn,
Abweichungen werden durch uns schriftlich bestätigt.
2. Angebot und Vertragsabschluß
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Zwischenverkauf behalten wir uns ausdrücklich vor. Angebote und
Bestellungen des Kunden werden von uns durch schriftliche
Auftragsbestätigung oder aber durch die Auslieferung des
Liefergegenstandes angenommen.
2.2 Der Kunde ist vor der Vertragsannahme durch uns an seine
Bestellung oder aber sein Angebot, hinsichtlich sämtlicher
Liefergegenstände 4 Wochen gebunden. Fristbeginn ist insoweit der
Zeitpunkt des Bestellungseingangs bei uns.
2.3 Zeichnungen, Abbildungen, Gewichts- und Maßangaben sind, soweit
nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wird,
unverbindlich.
3. Widerrufsbelehrung
Verträge, die im Wege der Fernkommunikation zustande gekommen sind,
können vom Kunden binnen 2 Wochen nach Vertragsschluss bzw.
Belehrung über das Widerrufsrecht widerrufen werden. Das
Widerrufsrecht gilt nicht bei der Bestellung von speziell
zusammengestellten Hardware-Produkten und erlischt bei Multimedia-
und Software-Produkten im Falle der Entsiegelung.
4. Teilleistungen
Wir sind zu Teilleistungen berechtigt, soweit dies für den Kunden
zumutbar ist.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Kaufpreis, Preise für Nebenleistungen und verauslagte Kosten
sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes zur Zahlung in bar fällig,
soweit nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart ist. Es besteht
für uns keine Verpflichtung, Schecks oder Wechsel als Zahlungsmittel
entgegenzunehmen.
5.2 Wir behalten uns ausdrücklich für alle Lieferungen und
Leistungen das Recht vor, Waren nur gegen Vorauskasse, Nachnahme
oder Barzahlung zu versenden bzw. zur Abholung freizugeben. Dies
gilt auch, soweit anderslautende Lieferverträge geschlossen sind.
Wir behalten uns das Recht vor, einen sich in Verzug befindlichen
Käufer von der jeweiligen Lieferung auszuschließen. Dies gilt auch
für den Fall, dass entsprechende Lieferverträge abgeschlossen worden
sind.
5.3 Bei Geschäften mit Kaufleuten sind wir berechtigt, die Preise
auch nach Vertragsschluss zu ändern, falls die für den Preis
maßgeblichen Kostenfaktoren sich geändert haben oder unser Lieferant
seine Preise nachweislich erhöht hat. Bei Geschäften mit
Nichtkaufleuten gilt dies nur, wenn die Lieferung später als vier
Monate nach Vertragsschluss erbracht werden soll oder tatsächlich
erst nach diesem Zeitpunkt erfolgt und der Kunde dies zu vertreten
hat. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 4 % ist der Kunden dazu
berechtigt, binnen 2 Wochen nach Eingang der Mitteilung über die
Preiserhöhung durch schriftliche Erklärung vom Vertrag
zurückzutreten. Im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen sind wir in
jedem Fall berechtigt, unsere Preise zu ändern, wenn die
maßgeblichen Voraussetzungen sich ändern. Nicht vereinbarte Arbeiten
werden nach Lohn- und Materialaufwand berechnet.
5.4 Wird auf Wunsch des Kunden durch uns ein Rechner in bestimmter
Art und Weise zusammengestellt, so behalten wir uns vor, vom Kunden
eine Anzahlung in Höhe von 100,00 Euro zu verlangen.
5.5 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Betrag an
unsere Zahlstelle (Bankkonto) endgültig gutgeschrieben wurde. Dies
gilt besonders für die Einlösung von Schecks.
6. Aufrechnung
Der Kunde ist nicht berechtigt, uns gegenüber mit Forderungen
aufzurechnen, sofern die aufrechenbare Forderung nicht unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt ist.
7. Lieferung, Verzug und Unmöglichkeit
7.1 Vereinbarte Liefer-/Leistungsfristen beginnen erst zu laufen,
wenn der Käufer etwaige Mitwirkungspflichten erfüllt hat. Sie sind
mit der Absendung des Liefergegenstandes eingehalten oder, wenn die
Absendung ohne unser Verschulden unmöglich ist, mit der Anzeige der
Versandbereitschaft.
7.2 Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger außergewöhnlicher
Umstände sowie beim Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die
außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten liegen und die wir nicht zu
vertreten haben, zu denen auch Streik, Aussperrung oder andere
Maßnahmen im Zusammenhang mit Arbeitskämpfen gehören, gleichviel, ob
diese Hindernisse bei uns oder bei einem unserer Zulieferer
eintreten, verlängert sich die vereinbarte Liefer-/Leistungsfrist
angemessen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden dem Käufer
unverzüglich mitgeteilt.
7.3 Kommen wir mit unserer Lieferung/Leistung in Verzug, so kann der
Käufer, nachdem eine von ihm angesetzte angemessene Nachfrist
verstrichen und eine entsprechende Androhung erfolgt ist, vom
Vertrag zurücktreten, wenn wir nicht bis zum Eingang der
Rücktrittserklärung den Liefergegenstand versandt bzw. die Leistung
erbracht haben.
7.4 Schadensersatzansprüche wegen Verzug, Nichterfüllung und
nachträglicher Unmöglichkeit sind grundsätzlich bei leichter
Fahrlässigkeit der Art nach auf die bei Vertragsabschluß
vorhersehbaren Schäden und der Höhe nach auf den dreifachen Wert der
Lieferung/Leistung beschränkt. Gegenüber Kaufleuten haften wir für
Verzögerungen, welche auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, für jede
Woche der Verzögerung in Höhe von 0,5 %, im ganzen jedoch höchstens
in Höhe von 5 % vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der
infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß
benutzt werden kann.
7.5 Wird bei einer Lieferung an einen Kaufmann nachgewiesen, dass
wir trotz sorgfältiger Auswahl der Zulieferanten und trotz Abschluss
der erforderlichen Verträge zu angemessenen Konditionen von unseren
Zulieferanten nicht rechtzeitig beliefert werden, so verlängert sich
die Lieferfrist um den Zeitraum der Verzögerung, der durch die nicht
rechtzeitige Belieferung durch unseren Zulieferanten verursacht
wurde. Im Falle der Unmöglichkeit der Belieferung durch den
Zulieferanten sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
7.6 Im Verzugsfalle erheben wir Verzugszinsen in Höhe der uns
berechneten Bankkreditzinsen oder in Höhe von 5 % über dem
jeweiligen Basiszinssatz der EZB.
7.7 Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, so berechnen
wir ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft,
die durch die Lagerung entstehenden Kosten, mindestens jedoch 0,5 %
des Rechnungsbetrages für jeden Monat. Dies gilt nicht für den
Geschäftsverkehr mit Nichtkaufleuten.
7.8 Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag
bleiben von diesen Regelungen unberührt.
8. Gefahrenübergang
8.1 Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort als den
Erfüllungsort geschickt, so geht die Gefahr des zufälligen
Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des
Liefergegenstandes mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den
Spediteur, Frachtführer, Versandbeauftragten oder Abholer auf den
Kunden über. Dies gilt auch, wenn wir die Frachtkosten tragen
und/oder wir den Versand selbst durchführen.
8.2 Auf Wunsch des Kunden wird die Sendung auf dessen Kosten
versichert. Transportschäden sind unverzüglich nach Empfang der
Lieferung zu melden und schriftlich nach Art und Umfang zu
bestätigen. Offensichtliche Transportschäden sind sofort beim
Frachtführer zu melden und anschließend mit der vom Frachtführer
ausgestellten Bescheinigung uns umgehend mitzuteilen. Ansprüche
wegen dieser Schäden gegen Dritte sind auf Verlangen an uns
abzutreten.
8.3 Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung aus
Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit
Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
9. Schadensersatz wegen Nichterfüllung
Stehen uns wegen Nichtabnahme des Kunden Schadensersatzansprüche
wegen Nichterfüllung zu, so können wir 15 % der Auftragssumme vom
Kunden als Schadensersatz verlangen. Hiervon unberührt bleibt das
Recht des Kunden, uns einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.
Handelt es sich bei der nicht abgenommenen Ware um einen Rechner,
welcher durch uns eigens nach den Wünschen des Kunden
zusammengestellt wurde, so sind wir auch berechtigt, anstatt des
vorgenannten Pauschalbetrages Schadensersatz in Höhe von 100,00 Euro
pauschal zu verlangen. Auch hiervon bleibt das Recht des Kunden
unberührt, uns einen geringeren Schaden nachzuweisen.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1 Die von uns gelieferten Waren bleiben bis zur Zahlung unserer
sämtlichen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, unser
Eigentum. Hierbei behalten wir uns gegenüber Kaufleuten das Eigentum
an dem Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher
Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden
einschließlich etwaiger Nebenforderungen vor, so dass bei laufender
Rechnung das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung
gilt.
10.2 Bei Einbau in fremde Waren durch den Käufer werden wir
Miteigentümer an den neuentstehenden Produkten im Verhältnis des
Wertes der durch die von ihr gelieferten Waren zu den mitverwendeten
fremden Waren. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen
Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer schon
jetzt seine Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem
neuen Gegenstand an uns ab und verwahrt diese kostenfrei.
10.3 Dem Käufer ist eine Weiterveräußerung des Liefergegenstandes
vor vollständiger Zahlung unserer Forderungen nicht gestattet.
Gehört es jedoch zu dem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb des Kunden,
unsere Liefergegenstände an Dritte weiterzuveräußern, so ist der
Kunde ausnahmsweise berechtigt, unsere Liefergegenstände im
ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Im Falle der erlaubten
oder unerlaubten Veräußerung des Liefergegenstandes tritt uns der
Kunde bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Fakturabetrages
(einschl. Mehrwertsteuer) ab, welche ihm aus der Veräußerung gegen
seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Dies gilt unabhängig
davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiter
veräußert worden ist. Der Kunde ist zum Forderungseinzug berechtigt,
solange er sich vertragsgemäß verhält. Verhält sich unser Kunde aber
vertragswidrig, behalten wir uns das Recht vor, die dem Kunden
zustehende Forderung gegenüber dem Dritten selbst geltend zu
machen.
10.4 Von einer Pfändung oder einer sonstigen Beeinträchtigung
unserer Sicherheiten durch Dritte muss uns der Kunde unverzüglich
schriftlich benachrichtigen und uns alle zu einer Intervention
notwendigen Unterlagen zuleiten. Soweit der Dritte zu einer
Kostenerstattung nicht in der Lage ist, trägt der Kunde alle
gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die zur Aufhebung des
Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes
aufgewendet werden müssen. Dies gilt nicht, soweit die Kosten im
Vergleich zum Wert des Kaufgegenstandes unverhältnismäßig hoch
sind.
10.5 Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere
Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen des
Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl
verpflichtet.
10.6 Zur Vertragspflicht des Kunden zählt insbesondere, den
Kaufgegenstand pfleglich zu behandeln, instand zuhalten und uns
jeden Wechsel seine Wohn- bzw. Geschäftssitzes mitzuteilen. Bei
vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei
Zahlungsverzug sind wir berechtigt, nach einer entsprechenden
Mahnung den Liefergegenstand zurückzunehmen. Der Kunde ist dann zur
Herausgabe verpflichtet. Weder die Geltendmachung des
Eigentumsvorbehalts, noch die Pfändung des Liefergegenstandes durch
uns gilt als Rücktritt vom Vertrag.
10.7 Wir sind dazu berechtigt, die zurückerlangte Vorbehaltsware
nach bestem Ermessen, insbesondere auch freihändig zu verwerten,
sofern der Kunde im Handelsregister eingetragen ist. Ansonsten
richtet sich die Verwertung des Vorbehaltseigentums nach den Regeln
des Verbraucherschutzgesetzes.
11. Haftung für Mängel der Lieferung
11.1 Der Käufer ist dazu verpflichtet, offen zu Tage tretende, auch
für nicht fachkundige Personen ohne weiteres erkennbare Mängel
innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Lieferung schriftlich
anzuzeigen. Kaufmännische Rügepflichten und Fristen bleiben hiervon
unberührt.
11.2 Weist der Liefergegenstand zur Zeit des Gefahrenübergang auf
den Kunden Mängel auf oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften so
sind wir nach unserer Wahl dazu berechtigt, Ersatz zu liefern oder
nachzubessern. Wir sind dazu berechtigt, mehrere
Nachbesserungsversuche vorzunehmen, soweit dies dem Kunden zumutbar
ist. Haben wir nach Verstreichen einer angemessenen Frist nicht
Ersatz geliefert, den Mangel behoben oder ist die Nachbesserung oder
Ersatzlieferung fehlgeschlagen, so kann der Kunde nach seiner Wahl
Herabsetzung des vereinbarten Preises verlangen, vom Kaufvertrag
zurücktreten oder – bei Vorliegen der hierfür erforderlichen
gesetzlichen Voraussetzung – einen Anspruch auf Schadenersatz
geltend machen.
11.3 Sollte ein defektes Teil nicht mehr lieferbar sein, sind wir
dazu berechtigt, das defekte Teil gegen ein Produkt gleicher Güte,
auch von einem anderen Hersteller, auszutauschen.
11.4 Wir behalten uns vor, sämtliche durch den Kunden vorgebrachten
Mängel eingehend zu prüfen. Bei ungerechtfertigten Beanstandungen
oder solchen, die auf Bedienungsfehler des Kunden oder unsachgemäßer
Behandlung beruhen, ist der Kunde dazu verpflichtet, uns sämtliche
Kosten zu erstatten, welche uns im Rahmen der Überprüfung der
behaupteten Mängel entstanden sind. Im übrigen behalten wir uns vor,
eine entsprechende Fehlerprüfung durch den jeweiligen Hersteller
vornehmen zu lassen. Dessen schriftliche Stellungnahme ist sodann
bindend.
11.5 Im Fall der Mängelrüge ist der Kunde dazu verpflichtet, das
defekte Gerät zunächst auf eigene Kosten und Gefahren in der
Originalverpackung mit sämtlichen Zusatzteilen (z.B. Kabel, Treiber,
Software usw.), mit detaillierter Fehlerbeschreibung, Angabe der
Modell- und Seriennummer sowie einer Kopie des Lieferscheins bzw.
der Rechnung an uns zu übersenden.
11.6 Handelt es sich bei den Liefergegenständen um gebrauchte, und
werden diese ausdrücklich als gebrauchte Gegenstände veräußert, so
erfolgt die Lieferung unter Ausschluss jeglicher
Gewährleistungsrechte. Dies gilt nicht bei technisch überholten
Gegenständen.
11.7 Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
11.8 Die Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von 2 Jahren
ab Lieferung, es sei denn, dass ein Mangel arglistig verschwiegen
wurde.
12. Software und Literatur
12.1 Bei der Lieferung von Software gelten über diese Bedingungen
hinaus die besonderen Lizenz- oder sonstigen Bedingungen des
Herstellers. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem
Kunden allein zum einmaligen Wiederverkauf überlassen, d.h. er darf
sie nicht zur Nutzung durch Dritte vervielfältigen oder sie Dritten
zur Nutzung überlassen.
13. Datenschutz
13.1 Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit
dem Kunden betreffen unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes
zu verarbeiten.
14. Sonstige Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, positiver
Vertragsverletzung oder Verschulden bei Vertragsschluss sind
gegenüber uns und unseren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen
ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Handeln vorliegt. Dies gilt nicht in Fällen, in denen uns eine
schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten/wesentlicher
vorvertraglicher Pflichten zur Last fällt. Im Falle einer Haftung
aufgrund leichter Fahrlässigkeit ist der Anspruch auf Ersatz des
typischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens begrenzt.
Werden wir aus positiver Vertragsverletzung oder Verschulden bei
Vertragsschluss in Anspruch genommen, so haften wir nicht für einen
Schaden, der das positive Interesse übersteigt.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten
ist, sofern der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen
ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren
Firmensitz zuständig ist. Darüber hinaus sind wir berechtigt, am
Hauptsitz des Bestellers zu klagen.
16. Anzuwendendes Recht
Das Vertragsverhältnis unterliegt für beide Teile ausschließlich dem
Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts.
17. Salvatorische Klausel/Teilnichtigkeit
17.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB
rechtsunwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle einer eventuell
unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart,
die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der eventuell unwirksamen
Bestimmung möglichst nahe kommt.
Groß-Rohrheim, den 01.03.2004